| Beitragsordnung | Stand 04.11.2011 |
| Nr. 1: | Jedes Abteilungsmitglied hat jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. | ||||||||||
| Nr. 2: | Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
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| Nr. 2a: | Die unter Nr. 2.2. benannte Personengruppe hat bis zu 31.01. des jeweiligen Beitragsjahres schriftlich einen Nachweis (z.B. Kopie Studienbescheinigung, Schülerausweis) beim Vorstand einzureichen. Anderenfalls ist der unter 2.1. aufgeführte Beitrag zu zahlen. | ||||||||||
| Nr. 2b: | Die Mitglieder des Abteilungsvorstandes und die ehrenamtlich tätigen Trainer der Abteilung zahlen nur einen Jahresbeitrag in Höhe des Förderbeitrages von 30,00 €. | ||||||||||
| Nr. 2c: | Fördermitglieder zahlen gemäß der Ordnung für den Haushalt und die Finanzierung des SV Glienicke einen Jahresbeitrag in Höhe von mindestens 30,00 €. Der Wechsel von der aktiven Mitgliedschaft in die Fördermitgliedschaft ist schriftlich beim Abteilungsvorstand zu beantragen und durch diesen zu genehmigen. |
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| Nr. 3: |
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| Nr. 4: | Die Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 5 Nr. 1 der Satzung als Jahresbeitrag bis zum 31.03. des lfd. Jahres zu zahlen. Bei Zahlungen bis zum 31.01. des lfd. Jahres wird ein Rabatt in Höhe eines Monatsbeitrages eingeräumt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine halbjährliche (Zahltermine: 31.01. und 31.07.) oder vierteljährliche (Zahltermine: 31.01.; 30.04.; 31.07.; 31.10.) Zahlungsweise möglich, welche beim Abteilungsvorstand zu beantragen ist. |
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| Nr. 5: | Bei ausbleibender Zahlung der Beiträge kann nach erfolgter schriftlicher Mahnung durch den Abteilungsvorstand oder den Mannschaftsverantwortlichen, ein Trainings- bzw. Spielausschluss ausgesprochen werden. Bei Beitragsrückstanden von mehr als sechs Monaten kann dies gemäß § 4 Pkt. 7 der Satzung des SV Glienicke mit dem Vereinsschluss geahndet werden. |
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| Nr. 6: | Die Aufnahmegebühr des SV Glienicke beträgt (gemäß Ordnung für den Haushalt und die Finanzierung des SV Glienicke) 2,50 € für Erwachsene und 1,25 € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und ist zusammen mit einer Vereinsumlage in Höhe von 5,00 € bei Antragsstellung auf Eintritt, der Abteilungsleitung / dem Mannschaftsverantwortlichen in Bar zur Weiterleitung an den SV-Vorstand zu übergeben. Erst nach Zahlung der Gebühren wird der Mitgliedsausweis ausgestellt. | ||||||||||
| Nr. 7: | Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden. |
Anja Scholze
(Abteilungsleiterin)
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